1.Mietbedingungen:
§ 1 Mietsache
Der Vermieter vermietet dem Mieter zu privaten Nutzungszwecken die Mobile Fasssauna inkl. Anhänger mit dem Amtlichen Kennzeichen: WDA-SF21, WDA-SF23, oder den Badezuber inkl. Anhänger mit dem Amtlichen Kennzeichen: WDA-SF20
Über die Gesamte Mietdauer bleibt das Mietobjekt Eigentum der Fischer/Pelka/Brieger GbR.
§ 2 Miete
Die Miete ist vor Nutzung des Mietobjekts fällig. Entweder im Voraus per Überweisung IBAN: DE35 1101 0101 5530 8846 70 BIC: SOBKDEB2XXX Solarisbank AG oder am Tag der Lieferung in bar.
§ 3 Mietsicherheit / Kaution
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei Anlieferung des Mietobjekts eine Mietsicherheit (Kaution) in bar von 150,- € zu leisten. *Die Rückerstattung erfolgt bei Abholung des Mietobjekts im tadellosen Zustand.
§ 4 Benutzung der Mietsache
Der Mieter darf das angemietete mobile Saunafass/ Badezuber nur zu eigenen freizeitlichen Zwecken verwenden.
§ 5 Pflichten des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (allgemeine Nutzungsregeln, Warnhinweise für die mobile Sauna, Badezuber o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache, gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.
2. Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.
3. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.
4. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
5. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, wie er sie erhalten hat.
6.Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Pflichten des Vermieters
(1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt.
(2) Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters.
§ 7 Allgemeine Nutzungsregeln für die Mobile Sauna/ Badezuber
1. Die Nutzung der Sauna/ Badezuber erfolgt auf eigene Gefahr oder eigene Gefahr Dritter.
2. Die Nutzung des Badezubers für Kinder unter 3 Jahren ist untersagt. Bei gesundheitlichen Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt befragt werden!
3. Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln.
4. Kein Schweiß auf‘s Holz und nicht mit dreckigen Füßen, Schuhen in die Sauna, auf die Sitzbänke oder in den Badezuber steigen.
5. Betreten sie den Badezuber nur mit ausreichenden Schwimmkenntnissen und lassen Sie niemals Kinder unbeaufsichtigt baden. Das Springen in den Badezuber ist untersagt, Verletzungsgefahr!
6. In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden! Generell raten wir von dem Genuss von Alkohol beim saunieren und baden ab.
7. Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen.
8. Die Saunierenden müssen ein ausreichend großes Handtuch unterlegen, um zu vermeiden, dass Schweiß auf das Saunaholz gelangt (insbesondere Saunabank und Boden)
9. Sauna-Aufgüsse sind nur mit sauberen Wasser und zertifizierten Aufgussmittel vorzunehmen. Das Mischungsverhältnis gemäß Hersteller ist einzuhalten. Gießen Sie Sauna-Aufgusskonzentrat nie unverdünnt auf die Saunasteine. Pro Aufguss nur 3 bis 4 Kellen verwenden.
10. Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören nicht auf die Saunasteine und den Saunaofen und bedeuten äußerst hohe Brand- und Explosionsgefahr.
11. Verschütten Sie keine Flüssigkeiten im Innenraum des Saunaraumes. Sollte dennoch etwas auf den Boden gelangen, so wischen Sie es schnellstmöglich auf.
12. Der Saunaaufguss außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Den Aufguss nicht trinken, nicht auf die Haut und nicht mit Schleimhäuten in Berührung kommen lassen. Sollte es dennoch passieren mit Wasser abspülen, unter Umständen Arzt kontaktieren. Bei Schäden haftet der Mieter.
13. Heizen Sie den Saunaraum nie höher als 100°C auf. Beim Überschreiten dieser Grenze öffnen Sie die Tür und sorgen für entsprechende Abkühlung.
14. Heizen Sie den Badezuber nur bis maximal 45°C auf um Schäden am Behälter und Verbrennungen auf der Haut zu vermeiden.
15. Der Deckel vom Badezuber ist mit min. zwei Personen abzuheben oder draufzulegen. Er ist an einem geschützten Ort abzulegen und darf nicht stehend gelagert werden um Schäden durch umfallen oder Kantenbrüche zu vermeiden.
16. Halten Sie Abstand zum heißen Ofenrohr, ziehen Sie Handschuhe bei der Montage des Ofenrohrs an und beim Nachlegen von Feuerholz um Schnittverletzungen und Verbrennungen zu vermeiden.
17. Befeuerung des Ofens: Für die erstmalige Befeuerung füllen Sie den Ofen zur Hälfte mit z.B. mitgelieferten Holzscheiten (max. 5 - 6 Holzscheite). Danach legen Sie max. 2 Holzscheite nach (es sollte noch eine ausreichende Glut vorhanden sein), Sie wiederholen den Vorgang, bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 60°C bis maximal 100°C erreicht ist.
18. Keine Fremden Gegenstände gehören in den Ofen außer trockenes, ofenfertiges Kaminholz.
19. Während des Betriebes darf der Ofen nicht berührt werden, wegen Verbrennungsgefahr; Ausnahme öffnen zum Nachlegen von Holz.
20. Die Sauna und der Badezuber und die integrierten Öfen dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Mietzeit mit speziellen Reinigungsmitteln.
21. Nehmen Sie keine elektronischen Geräte (Explosionsgefahr) sowie Schmuck und Uhren mit in die Sauna oder in den Badezuber, da diese durch die Hitze und Nässe beschädigt werden könnten.
22. Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes nie ohne Aufsicht. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
23. Entleeren Sie den Badezuber spätestens 2 Stunden vor Abholung durch den Vermieter und führen Sie das Wasser in die Kanalisation ab, um Wasserschäden an Gebäuden zu vermeiden.
24. Bei Minusgraden ist der Badezuber nach Nutzungsende zu entleeren, um Frostschäden am Behälter zu vermeiden. Der Deckel sollte über Nacht stets auf dem Behälter liegen.
25. Auch außerhalb des Sauna- und Badebetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (z.B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.
26. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieses außer Betrieb ist.
27. Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt nur in besenrein Zustand. Der Ofen ist aschefrei zu übergeben.
28. Festgestellte Mängel sollten mit Video oder Fotos festgehalten werden.
29. Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
30. Keine Tiere mit in die Sauna oder in den Badezuber nehmen
31. Achten Sie beim Betreten des Anhängers auf sicheren Stand und nutzen Sie die vorhandenen Tritte und Geländer. Durch überlaufendes Wasser beim Badezuber besteht Rutschgefahr, bei Frost auch Glättegefahr.
32. Nicht vom Anhänger springen, Verletzungsgefahr!
33. Es dürfen keine körperlich oder geistig beeinträchtige Menschen unbeaufsichtigt im Mietobjekt sich aufhalten.
34. In der Sauna darf nicht geraucht werden. Die Sauna sollte textilfrei betreten werden. Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden. Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet. Es darf nur im dafür vorgesehenen Ofen Feuer gemacht werden.
35. Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deo-Dosen, mit in die Sauna genommen werden.
36. Es dürfen keine Aufgüsse mit Knoblauch gemacht werden, da dies zu bleibenden Schäden an der Sauna führt.
37. Es darf kein Alkohol in der Sauna als Aufguss verwendet werden, Explosionsgefahr.
38. Der Ofen darf nicht mit Brandbeschleuniger oder Gasflaschen angefeuert werden.
39. Es dürfen keine Pyrotechnik wie Feuerwerk, Tischfeuerwerk oder auch Wunderkerzen mit in die Sauna genommen werden.
40. Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna wegen der großen Hitzeentwicklung. Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter Schadensersatzpflichtig.
41. Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden.
42. Die Verwendung von SAUNA-ÖL Inside ist untersagt! Aufgüsse nur mit geeigneten Aromenzusätze für Saunen und nicht auf die Bänke.
43. Das sitzen auf dem Badezuberrand ist untersagt, Sturzgefahr!
44. Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Teilnehmer und das gesamte Inventar.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsbedingungen Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und dem Vermieter des Mietobjekts, vertreten durch die Inhaber Marcel Fischer, Christopher Pelka und Mario Brieger, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden. Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht. Das mobile Saunafass und der Badezuber werden tageweise vermietet, die Dauer der Vermietung legt der Vermieter in Absprache mit dem Mieter fest. Abweichungen von der Absprache sind aus logistischen, gesundheitlichen und wetterbedingten Gründen und Gründen der Höheren Gewalt möglich.
3. Abschluss des Vertrages
Die Reservierung des mobilen Saunafass/Badezuber (Kapazität von bis zu 6-8 Personen) mit Equipment (holzbefeuerter Ofen, Aufgusskübel mit Kelle, Feuerlöscher, Gartendusche, etc.), die der Mieter per E-Mail, Facebook, Instagram, Ebay Kleinanzeigen, Telefon und Whats App tätigt, ist ein bindender Antrag im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per schriftlicher Rückantwort durch den Vermieter zustande. Bei Änderung der Reservierung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären. Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für das mobile Saunafass oder den Hot tub bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mieter folgende Preise berechnet:
-Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % des Auftragswertes
-7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes
-2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes
-Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes.
Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor. Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese nachgeholt werden, sobald dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen
4. Übergabe des Mietobjekts/Ausführung/Gewährleistung
Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet. Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten. Der Mieter hat sich bei der Anlieferung/Abholung von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenstände (Equipment – siehe Zubehörliste), sowie die Unversehrtheit der gemieteten Objekte bei Übergabe zu Überzeugen. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das mobile Saunafass/ Badezuber wieder in Besitz zu nehmen. Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen. Der Mieter hat das mobile Saunafass/Badezuber und das gemietete Equipment sauber und an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren, notfalls feucht zu wischen und der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe zu leeren.
Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 150 € beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe des mobilen Saunafass/Badezuber bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern. Bei Anlieferung des mobilen Saunafass/ Badezuber durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln, Baderegeln sind grundsätzlich einzuhalten. Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen. Das Mietobjekt wird im funktionstüchtigem und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in ebensolchem, besenreinem Zustand zurückgegeben. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (z.B. Getränkeflecken, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren, Knoblauchschäden...) wird der Mieter haftbar gemacht (i.H. von bis zu 3000,- Euro.)
5. Zahlungsbedingungen
Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine Sicherungsgebühr/ Kaution i. H. von bis zu EUR 500,00 zu verlangen, wenn das Mietobjekt außerhalb von Privatgrundstücken abgestellt wird. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna incl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kaution muss in bar hinterlegt werden. Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.
6. Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten. Anhänger ist Haftpflichtversichert mit Teilkasko und einer Selbstbeteiligung.
7. Haftung
Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.
Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen, teilnehmenden Personen und Dritter während der gesamten Mietdauer.
Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Fasssauna/Badezuber auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen des mobilen Saunafass/ Badezuber, während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.
Folgende Dinge im Mietzeitraum unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters, wenn sich der Mieter oder Dritte Verletzungen zuziehen jeglicher Art wie:
• Verbrennungen, wenn er/sie z.B. an den heißen Ofen oder Ofenrohr fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
• er/sie vom Anhänger fällt oder
• sich am Glas, Blech der Tür, Fenster, Ofen schneidet.
• Gesundheitliche Schäden erleidet, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, im Wasser
• beim Anhängen des mobilen Saunafass/Badezuber verletzt, z.B. die Finger einklemmt.
• beim Umgang mit den Anhängerstützen sich die Gliedmaßen einklemmt.
• bei allen Tätigkeiten im Umgang mit dem Saunafass/Hot tub sich verletzt.
Auch Kinder sind nie unbeaufsichtigt in der Sauna zu lassen, um sie vor Gefahren schützen zu können. Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters.